Schufa und Datenschutz: Was gilt?
Trotz Erwerbstätigkeit reicht das Geld nicht für eine dringende Neuanschaffung. Was bleibt, ist der Ratenkauf, doch der wird abgelehnt, weil der Händler die Bonität eines Kunden prüft. Die meisten Händler kontaktieren dazu die Auskunftei für Wirtschaftsdaten – die Schufa. Sie sammelt Daten über Verbraucher, um Dritte vor Zahlungsausfällen zu schützen. Doch ist das mit den Datenschutzrechten vereinbar?
Daten sammeln bei berechtigtem Interesse
Nicht jedes Unternehmen darf Wirtschaftsdaten von Bürgern sammeln. Grundsätzlich müssen Auskunfteien wie die Schufa ein berechtigtes Interesse gegenüber dem Gesetzgeber nachweisen. Das besteht darin, dass die Auskunftei Dritte vor Zahlungsausfällen schützen möchte, indem sie Anfragenden mit berechtigtem Interesse Informationen zum Zahlungsverhalten der Person übermittelt, zu denen die Anfrage eingereicht wird.
Insofern erlaubt der Gesetzgeber das Sammeln der Daten, wobei es diverse Praktiken gibt, die nicht allen gefallen, weshalb beim Europäischen Gerichtshof eine Anfrage anhängig ist. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden bezweifelt die Legitimation der Speicherlänge von drei Jahren. Restschuldbefreiungen dürfen nach dem Rechtsurteil zur Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz maximal sechs Monate gespeichert bleiben, danach sind sie unwiderruflich zu löschen. Es gilt zu klären, warum private Einträge von Händlern, Vermietern oder anderen bis zu drei Jahren gespeichert bleiben dürfen, wenn die Schuld bereits getilgt ist. Denn die Langzeitspeicherung wirkt sich trotz Zahlungsausgleich negativ auf den Score aus, den die Schufa Anfragenden übermittelt.
Diese Daten werden gespeichert
Die Wirtschaftsauskunftei darf nur bestimmte Daten über eine Person speichern. Zu diesen zählen unter anderem allgemeine Personendaten, die keinen Rückschluss über den Familienstand zulassen oder ihrer Religionszugehörigkeit. Also bleiben Identifizierungsdaten wie vollständiger Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift.
Adressen, in denen es häufig zu Zahlungsausfällen der Bewohner kommt, wirken sich auf alle Bewohner der Siedlung negativ in der Bonität aus. Ein Punkt, worüber Verbraucherschützer verärgert sind und deshalb immer wieder vor Gerichten klagen. Bisher konnte der Wirtschaftsauskunftei jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass das eine erhebliche Rolle spielt.
Finanzdaten sind ebenso wichtig. Dazu gibt es allgemeine Daten, bei welcher Bank oder welchen Banken der Verbraucher ein Konto besitzt. Das aktuelle Guthaben wird nicht übermittelt, ebenso wenig, ob Vermögenswerte bei der Bank gelagert sind. Gespeichert sind des Weiteren Daten zu den aktuellen Zahlungsverpflichtungen. Beispielsweise ob Kredite bestehen oder eine Hypothek, jedoch nicht der bezifferte Wert.
Zum Schluss werden alle Daten zum Zahlungsverhalten gespeichert. Zahlt der Verbraucher pünktlich seine Rechnungen und lässt keine Kreditrate aus, wirkt sich das sehr positiv auf die Bonität aus. Im umgekehrten Fall führen viele Zahlungsausfälle zur Verweigerung eines Händlers, den Kauf in Raten oder auf Rechnung abzuwickeln.
Trotz Schufa auf Rechnung kaufen
Wer ein Fahrrad auf Rechnung trotz Schufa kaufen möchte, muss gezielt nach Shops suchen, die Kunden online gleich behandeln. Denn tatsächlich sagt die Bonität der Schufa nichts darüber aus, ob sich ein Kunde aktuell ein Fahrrad auf Rechnung leisten kann, da keine Daten zur ausgeübten beruflichen Tätigkeit sowie dessen Einkommen gespeichert werden.
Das Fehlverhalten, welches nicht einmal beabsichtigt sein muss, hängt dem Verbraucher viel zu lange nach. Deshalb ist zu klären, wie künftig damit umgegangen wird, möglich ist eine Verschärfung der Datenschutzgesetze mit befristeter Speicherung der Bonitätsdaten.
Beim Kauf auf Rechnung trotz Schufa ist jedoch zu beachten, dass der ausstehende Betrag in der Rechnungsfrist beglichen wird. Zwar akzeptieren Unternehmen Kunden mit negativer Bonität, aber nur so lange, wie dieser Kunden beim Unternehmen selbst keine Schulden anhäuft oder den Rechnungsausgleich verweigert. Wer nicht zahlt, muss damit rechnen, dass der Händler eine Meldung bei der Schufa einreicht, um sich künftig vor weiteren Rechnungskaufanfragen des Verbrauchers zu schützen.